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Brand- und Rauchschutztüren - Dichtigkeit schafft Rauchschutz

Das Heimtückische am Rauch ist, dass für die Benutzer von Räumen bereits höchste Lebensgefahr besteht, lange bevor Brandschutzmelder reagieren können.

Das Heimtückische am Rauch ist, dass für die Benutzer von Räumen bereits höchste Lebensgefahr besteht, lange bevor Brandschutzmelder reagieren. In vielen Fällen haben die Bewohner, wenn der Brand erst einmal gemeldet ist, aufgrund der starken Verrauchung nur noch wenige Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen

Voraussetzung für eine Rettung aber sind Rettungswege, die noch benutzbar sind. In diesem Fall nutzen Feuerwiderstandsklassen bei Wand- und Wandöffnungen wenig, denn noch sind die Temperaturen nicht bedrohlich. Lebensretten- der Faktor dagegen ist die Dichtigkeit der Türen. Dafür aber müssen im Gebäude Rauchschutztüren installiert sein.

Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von mäßig warmen Rauch (bis zu einer Temperatur von 200''C) be- hindern. Sie sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten gewährleisten, dass der geschützte Raum ohne Atemschutz begehbar bleibt.

Anforderungen an Rauchschutztüren und ihre Prüfung sind in DIN 18095 Teil 1 und Teil 2 geregelt. Durch die Ausführung von DIN 18095 Teil- 1 in der Bauregeltiste A Teil 1 sind Rauchschutztüren geregelte Bauprodukte. Ihre Übereinstimmung mit DIN 18095 Teil 1 ist nach dem Verfahren UHP nachzuweisen. Konstruktionen, die von der DIN 18095 wesentlich abweichen, benötigen als Verwendbarkeitsnachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis; die Marktübersicht nennt alle zugelassenen Rauchschutztüren.

Rauchschutztüren dürfen teilweise verglast werden. Werden solche verglasten Rauchschutztüren in Rettungswegen eingesetzt, müssen sie zwecks Unfallschutz mit Sicherheitsverglasungen versehen werden. Erfüllt eine Rauchschutztür auch die Anforderungen an Feuerschutztüren, so sind die beiden nachgewiesenen Eignungen nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis getrennt aufzuführen.

Aufbau einer Rauchschaltanlage

Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Ergänzen sollte man hier, daß auch ein Handauslösetaster zur Mindestausstattung gehört.

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Rauchschutztüren


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